Änderung des Rechnungsjahres bei Miteigentümern: Die 5 wichtigsten Punkte, die Sie wissen sollten
Die Entscheidung, die Daten des Rechnungsjahres zu ändern, ist im Miteigentum ein heikles Thema. Diese Änderung ist keine einfache Formalität, sondern kann erhebliche Auswirkungen auf die Finanzverwaltung haben und zu Streitigkeiten unter den Miteigentümern führen. Hier sind die 5 wesentlichen Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.
1. Eine Abstimmung in einer Mitgliederversammlung ist obligatorisch
Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass eine solche Änderung nicht einseitig vom Treuhänder oder vom Gewerkschaftsrat beschlossen werden kann.. Laut der Dekret vom 14. März 2005, es muss Gegenstand einer Abstimmung in der Hauptversammlung der Miteigentümer sein.
Durch diese Abstimmung wird sichergestellt, dass die Entscheidung auf demokratische und transparente Weise und mit Zustimmung der Mehrheit der Miteigentümer getroffen wird. Es ist daher illegal, die Übungstermine zu ändern, ohne diesen wichtigen Schritt durchzuführen.
2. Die Entscheidung muss ordnungsgemäß begründet sein
Ein weiterer entscheidender Punkt: Der Beschluss zur Änderung des Rechnungsjahres muss stichhaltig begründet werden. Der Treuhänder ist verpflichtet, stichhaltige Gründe vorzulegen, die diese Änderung rechtfertigen.
Als legitime Gründe können wir beispielsweise den Wunsch anführen, das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfallen zu lassen, um das Verständnis der Konten zu erleichtern.
Auf der anderen Seite, Eine Änderung des Rechnungslegungsrhythmus mit dem alleinigen Zweck, Ausgaben aufzuschieben, Haushaltsüberschreitungen zu verbergen oder die Offenlegung einer verschlechterten Finanzlage vorübergehend zu verhindern, ist nicht akzeptabel. Miteigentümer müssen sich über die Gründe und erwarteten Vorteile dieser Änderung im Klaren sein.
3.Ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren zwischen zwei Änderungen
Die Vorschriften sehen Schutzmaßnahmen vor, um vorzeitige und wiederholte Änderungen zu vermeiden. Sobald also der Abschlusstermin des Geschäftsjahres verschoben wurde, Eine erneute Änderung ist nicht vor Ablauf einer Mindestfrist von 5 Jahren möglich.
Diese zwingende Stabilitätsperiode gewährleistet einerseits eine gewisse Kontinuität in der buchhalterischen Überwachung. Andererseits werden Entscheidungsträger dadurch in die Verantwortung genommen, dass sie davon abgehalten werden, opportunistisch mit dem Rechnungskalender zu „spielen“.
Daher ist es wichtig, dass Sie sich über Ihre Wahl im Klaren sind, bevor Sie für eine solche Änderung stimmen und alle mittelfristigen Auswirkungen sorgfältig abgewogen haben. Denn einmal gehandelt, die Miteigentum Ich muss mindestens ein halbes Jahrzehnt dabei bleiben.
4. Gefahr: Eine schlecht konstruierte Modifikation schwächt die Konten
Ein unter schlechten Bedingungen durchgeführter Wechsel des Rechnungsjahres kann die Buchführung des Miteigentums erheblich schwächen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Übergang vom alten zum neuen Haushaltsjahr schlecht vorhergesehen wird und „Löcher“ in der Haushaltsüberwachung entstehen.
Wenn zum Beispiel dieWenn die AG dafür beschließt, das Geschäftsjahr von 12 auf 18 Monate zu verlängern, ohne eine angemessene Finanzierung bereitzustellen, besteht die Gefahr, dass dem Treuhänder schnell das Geld ausgeht und er keine klare Grundlage mehr für den Mittelabruf hat. Dies leitet eine Zeit großer Unsicherheit ein, in der die Rückverfolgbarkeit der Ausgaben sehr schwierig wird.
Diese Situationen der buchhalterischen Unsicherheit ohne ein stabiles Geschäftsjahr begünstigen Exzesse: ohne Zustimmung der Miteigentümer getätigte Ausgaben, Verwendung nicht zugewiesener Ressourcen, Stundung undurchsichtiger Kosten usw. Die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung ist dann oft unausweichlich.
5. Der geschädigte Miteigentümer kann die Entscheidung gerichtlich anfechten
Beschließt die Hauptversammlung unregelmäßig eine Änderung des Rechnungsjahres, kann jeder Miteigentümer diese gerichtlich anfechten.
Die Gründe für Streitigkeiten können vielfältig sein: Fehlen einer ernsthaften Begründung für die Änderung, Destabilisierung der Rechnungsführung oder des Haushalts, Nichteinhaltung der Frist zwischen zwei Änderungen, schlecht definierte Übergangsregelungen, Schaden an Kontrollrechte der Miteigentümer auf den Konten...
Wenn der Richter die Begründetheit dieser Argumente anerkennt, kann er die schlichte Aufhebung des angefochtenen Beschlusses aussprechen. Daher ist es besser, diese Art von Entscheidung sorgfältig rechtlich und nachvollziehbar zu verknüpfen, um das Risiko einer nachträglichen Ungültigkeit zu vermeiden.
Übungsmodifikationen sollten niemals auf die leichte Schulter genommen werden. Schlecht konzipiert oder ohne Zustimmung der Miteigentümer durchgeführt, handelt es sich um eine Entscheidung mit schwerwiegenden Folgen, die Konten und Vertrauen dauerhaft destabilisieren kann. Doch wenn es regelkonform durchdacht und abgestimmt wird, kann es auch ein Instrument zur Optimierung und Rechnungslegungstransparenz darstellen. Alles ist also eine Frage der Methode und des Dialogs.