Die 5 Punkte, die Sie kennen müssen, um problemlos Immobilien zu erwerben
Der Erwerb eines Hauses oder einer anderen Immobilie ist keine leichte Angelegenheit, da er schnell zu Streitigkeiten und Problemen führen kann.
Daher ist es wichtig, die verschiedenen Phasen und rechtlichen Auswirkungen zu verstehen und sich dabei von einem Rechtsexperten, insbesondere einem Immobilienanwalt, unterstützen zu lassen.
Hier finden Sie eine ausführliche Erläuterung der fünf wichtigsten Schritte, die Sie kennen und beherrschen müssen.
1. Vorkaufsgutachten – der Trick, um das Vorhandensein versteckter Mängel und die Entdeckung versteckter Mängel nach dem Kauf zu vermeiden : Bevor Sie überhaupt über einen Kauf nachdenken, ist es unerlässlich, den tatsächlichen Zustand der gewünschten Immobilie, auf die Sie Ihr Augenmerk gerichtet haben, zu beurteilen. Es geht nicht nur um Wände und Fliesen; Es geht darum, die möglichen strukturellen Probleme, versteckten Anomalien, Lecks, Infiltrationen zu verstehen, Feuchtigkeitsprobleme und andere Mängel, die die Immobilie beeinträchtigen könnten. Auf diese Weise können Sie auch die Kosten der Arbeiten berechnen und somit den Verkaufspreis aushandeln. Ziehen Sie daher entweder vor der Unterzeichnung des Vergleichs oder kurz danach, vor Ablauf der 10-tägigen Widerrufsfrist, einen Experten zu Rate.
2. Kaufangebot zum richtigen Preis durch den Käufer – Verkäufer aufgepasst, der sollte auf der Hut sein! : Haben Sie Ihre Traumimmobilie gefunden? Bevor Sie den Schritt wagen, ist eine heikle Übung erforderlich: das Kaufangebot (oder auch Kaufvorschlag genannt). Dieser muss den Wert der Immobilie unter Berücksichtigung der Marktlage, der geografischen Lage und etwaiger festgestellter Anomalien exakt widerspiegeln. Ein faires Preisangebot gewährleistet eine faire Transaktion für beide Parteien. Der Verkäufer, der ein Angebot zum fairen Preis angenommen hat, kann nicht mehr zurücktreten. Der Verkauf muss lediglich zunächst durch einen Vergleich oder ein Verkaufsversprechen und dann durch die Wiederholung des Verkaufs durch eine vor einem Notar erstellte notarielle Verkaufsurkunde erfolgen.

Immobilienmakler und Verkäufer, Vorsicht vor Duplikaten!
Herr Zakine musste sich mit einem Fall befassen, bei dem der Immobilienmakler die Immobilie zweimal an zwei verschiedene Käufer verkaufte, und zwar durch einen vom ersten Käufer unterzeichneten Kaufvorschlag, dessen Haltung sehr ambivalent war, und durch einen vom zweiten Käufer unterzeichneten Kaufvertrag. Einer der Käufer (derjenige, der zuerst das Kaufangebot zum richtigen Preis unterzeichnet hatte) reichte Klage ein, um den Verkäufer zum Verkauf der Immobilie zu zwingen. Die Verhandlungen zwischen den beiden potenziellen Käufern, den Verkäufern und dem Immobilienmakler sowie die Beratung aller Parteien, einschließlich Herrn Zakine, ermöglichten es dem Immobilienmakler, dieses Problem zu lösen. Einer der Käufer konnte sein Eigentum erwerben und das Verfahren wurde durch den Rückzug aller Beteiligten beendet.
3. Authentisches oder privates Verkaufsversprechen : Das Schritt ist entscheidend und erfolgt vor der Unterzeichnung der notariellen Verkaufsurkunde. Der Verkäufer verspricht Ihnen, Ihnen seine Immobilie zu vorher festgelegten Bedingungen zu verkaufen, während Sie versprechen, sie zu kaufen. Es handelt sich um eine beidseitige Verpflichtung, die durch eine vom Käufer geleistete Sicherheitsleistung bekräftigt wird.
Im Verkaufsversprechen verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer (auch Begünstigter genannt) sein Eigentum zu einem festgelegten Preis zu verkaufen. Damit erhält er eine exklusive „Option“ für einen begrenzten Zeitraum von etwa drei Monaten.
Während dieser Zeit ist es ihm untersagt, den Verkauf zu stornieren oder die Immobilie einem anderen Käufer anzubieten. Der Käufer hat innerhalb einer Optionsfrist die Möglichkeit, sich für oder gegen den Erwerb der Immobilie zu entscheiden. Als Gegenleistung für diese Verpflichtung zahlt er dem Verkäufer eine Immobilisierungsentschädigung. Erwirbt er das Eigentum, wird diese Entschädigung von der zu zahlenden Summe abgezogen. Entscheidet er sich jedoch gegen den Kauf (außerhalb der 10-tägigen Widerrufsfrist oder aufgrund einer aufschiebenden Bedingung, wie z. B. der Nichterlangung einer Hypothek, oder äußert er seine Annahme nicht innerhalb der Optionsfrist), verbleibt die Entschädigung beim Eigentümer als Entschädigung für die Stilllegung seines Eigentums.
Es ist Zeit, auf die Klauseln zu achten! Wählen Sie Ihren eigenen Notar und binden Sie einen Immobilienanwalt
4. Authentischer oder privater Kaufvertrag (anstelle eines Verkaufsversprechens): Der Kaufvertrag ist weit mehr als nur ein einfaches Versprechen. Er besiegelt die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Beide Parteien sind nun verpflichtet, die Transaktion abzuschließen, andernfalls drohen ihnen finanzielle Sanktionen. Dieser Vorvertrag ist ein entscheidender Schritt, ein echter Auftakt zur Verwirklichung Ihres Immobilientraums.
5. Beglaubigter Kaufvertrag: Endlich ist der große Tag da! Die notarielle Beurkundung erfolgt in dem Moment, in dem der Erwerb durch den neuen Käufer unter der Schirmherrschaft eines Notars erfolgt. Die Urkunde gilt als beglaubigt. Dies ist ein beglaubigter Kaufvertrag. Die Diagnosen werden dem Dokument beigefügt. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, beachten Sie, dass die letzten 3 Minuten der Sitzung Allgemeines muss vorgelegt werden, sowie die Miteigentumsbestimmungen und der beschreibende Zustand der Teilung.