ASL und Miteigentum in Frankreich: 5 wichtige Unterschiede, die Sie kennen sollten
1. Rechtsstatus:
– Die ASL ist eine Organisation, die dem Gesetz vom 21. Juni 1865 und dem Dekret vom 18. Dezember 1927 unterliegt. Sie besitzt Rechtspersönlichkeit und kann rechtliche Schritte einleiten.
– Das Miteigentum unterliegt dem Gesetz vom 10. Juli 1965 und seinem Durchführungserlass vom 17. März 1967. Es besitzt keine von der der Miteigentümer verschiedene Rechtspersönlichkeit.
2. Geltungsbereich:
– Die ASL verwaltet Güter und Geräte, die mehreren Einzelgrundstücken gemeinsam sind, wie Straßen, Netze, Grünflächen usw.
– Miteigentum gilt für ein bebautes Gebäude oder eine Gruppe von bebauten Gebäuden, deren Eigentum auf mehrere Personen in Grundstücken aufgeteilt ist, die jeweils einen privaten Teil und einen Anteil an den Gemeinschaftsflächen umfassen.
3. Gründung und Mitgliedschaft:
– ASL entsteht durch eine authentische Handlung (notarielle Urkunde) oder durch eine private Urkunde. Die Mitgliedschaft der Eigentümer ist freiwillig, bindet jedoch nachfolgende Käufer.
- Die Miteigentum entsteht von Rechts wegen sobald ein Gebäude oder eine Gruppe bebauter Gebäude in Grundstücke aufgeteilt wird. Jeder Miteigentümer ist von Amts wegen Mitglied der Miteigentümergemeinschaft.
4. Leitungsorgane:
– Die ASL wird von einer Gewerkschaft verwaltet, die sich aus allen Eigentümern zusammensetzt und einen Präsidenten und einen Gewerkschaftsrat wählt. Entscheidungen werden getroffen Hauptversammlung.
– Das Miteigentum wird von einer Miteigentümergemeinschaft verwaltet, die einen Treuhänder (beruflich oder ehrenamtlich) ernennt, der die getroffenen Entscheidungen ausführt Hauptversammlung.
5. Gebührenverteilung:
– Im ASL wird die Gebührenverteilung nach frei gewählten Kriterien (Fläche, Nutzung etc.) in der Satzung festgelegt.
– Im Miteigentum bestimmt der Eigentümer die Verteilung der Lasten Miteigentumsordnung entsprechend den Anteilen der Gemeinschaftsflächen, die jedem Grundstück zugeordnet sind (Anteile).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ASL und Miteigentum zwar Ähnlichkeiten in ihrer Funktionsweise aufweisen, sich jedoch in ihrem Rechtsstatus, ihrem Anwendungsbereich, ihren Gründungs- und Mitgliedschaftsmethoden, ihren Verwaltungsorganen und der Lastenverteilung zwischen den Eigentümern unterscheiden.