Autor: Dr. Cécile Zakine, Doktor der Rechtswissenschaften
Datum: 05.12.2024
Im aktuellen digitalen Zeitalter, in dem künstliche Intelligenz (KI) und Videoüberwachung fester Bestandteil unseres Alltags sind, wird die Frage nach dem Schutz personenbezogener Daten gerade bei Filmaufnahmen im öffentlichen Raum immer wichtiger. Als promovierter Jurist möchte ich mich dieser komplexen Thematik aus der Perspektive der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nähern.
Le RGPD, un règlement européen, impose des lignes directrices strictes concernant le traitement des données personnelles. Ces directives sont particulièrement pertinentes dans le contexte de l’utilisation de caméras de surveillance par des sociétés de transport ou d’autres entités publiques. Leur but ? Assurer la sécurité et prévenir les incidents. Cependant, ces actions soulèvent des questions juridiques importantes liées à la vie privée des individus.
Il est essentiel de reconnaître que la captation d’images dans l’espace public par des caméras de surveillance n’est pas une démarche anodine. Elle nécessite une base légale solide, justifiée par un intérêt légitime, une mission d’intérêt public, ou le consentement explicite des personnes filmées. En l’absence de ces justifications, de telles pratiques peuvent être considérées comme illégales sous le RGPD.
Technologie, insbesondere KI, bietet enorme Möglichkeiten, die Sicherheit und Effizienz des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Der Einsatz muss jedoch verantwortungsvoll und im Einklang mit den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen. Dies erfordert eine strenge Risiko-Nutzen-Bewertung unter Berücksichtigung der Rechte und Freiheiten des Einzelnen.
Als Juristen stehen wir vor einer gewaltigen Herausforderung: Wir müssen technologische Innovation mit der Achtung der Grundrechte der Bürger in Einklang bringen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass bei der Nutzung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum nicht nur die DSGVO, sondern auch angemessene Erwartungen an den Datenschutz respektiert werden.
Angesichts dieser Komplexität ist es wichtig, keine voreiligen Schlussfolgerungen zu ziehen. Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine eingehende rechtliche Analyse. Aus diesem Grund empfehle ich betroffenen Unternehmen dringend, einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt für eine auf ihren konkreten Fall zugeschnittene Beratung zu konsultieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Integration von KI und Videoüberwachung im öffentlichen Raum mit Vorsicht und Verantwortung angegangen werden muss. Die DSGVO bietet einen Rahmen zum Schutz der Rechte des Einzelnen, ihre ordnungsgemäße Anwendung erfordert jedoch fundierte juristische Fachkenntnisse. Die Konsultation eines Fachanwalts ist daher ein wesentlicher Schritt für jedes Unternehmen, das den Einsatz solcher Technologien in Betracht zieht.