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Kündigung und Arbeitnehmer ohne Beschäftigung: ein bedingtes Recht auf Arbeitslosigkeit seit Inkrafttreten des Gesetzes "Avenir professionnel" (Berufliche Zukunft)

Zur Erinnerung: Ein Arbeitnehmer konnte nur dann Arbeitslosengeld beziehen, wenn sein Arbeitsvertrag durch eine Kündigung oder einen Vertragsbruch aufgelöst wurde. Bei seinem Rücktritt konnte der Arbeitnehmer jedoch nicht auf den Erhalt dieser Zulage hoffen. Das Gesetz Nr. 2018-771 vom 5. September 2018 ermöglichte die Eröffnung von Arbeitslosenversicherungsleistungen für Arbeitnehmer, die gekündigt haben und ein Umschulungsprojekt haben. Es ist auch zu beachten, dass das Gesetz den Grundsatz der Ausweitung der Arbeitslosenentschädigung auf Selbstständige festlegt, die unter bestimmten Bedingungen an Selbstständige gezahlt wird, wenn sie ihre Tätigkeit unfreiwillig aufgeben. Zwei Durchführungsverordnungen wurden im Amtsblatt veröffentlicht: – Verordnung Nr. 2019-796 vom 26. Juli 2019 über neue Entschädigungsansprüche, verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit entlassenen Arbeitnehmern und die Erprobung einer Zeitschrift zur Arbeitssuche, – Verordnung Nr 2019-797 vom 26. Juli 2019 zum Arbeitslosenversicherungssystem. Im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers sieht das Dekret Nr. 2019-797 vom 26. Juli 2019 vor, dass der ausscheidende Arbeitnehmer bestimmte Bedingungen erfüllen muss, um von der Arbeitslosenversicherung profitieren zu können: – arbeitsfähig sein; – einen Job suchen; – bestimmte Voraussetzungen für die vorherige Tätigkeit erfüllen; – ein ernsthaftes berufliches Umschulungsprojekt verfolgen, das eine Schulung oder ein Projekt zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens erfordert. In Artikel 2 des Dekrets vom 26. Juli 2019 über das Arbeitslosenversicherungssystem heißt es: „haben Anspruch auf Wiedereingliederungsbeihilfe für Arbeitnehmer deren Arbeitsplatzverlust unfreiwillig ist. Diese Bedingung erfüllen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatzverlust auf : - einer Entlassung ; - Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags, insbesondere eines Vertrags mit festgelegtem Zweck, oder eines Dienstleistungsvertrags; - einer vorzeitigen Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags, insbesondere eines Vertrags mit festgelegtem Gegenstand, oder eines Dienstleistungsvertrags auf Initiative des Arbeitgebers ; - einer Beendigung des Arbeitsvertrags aufgrund einer der in Artikel L. 1233-3 des Arbeitsgesetzbuchs genannten Ursachen". Das Umschulungsprojekt muss einen realen und ernsthaften Charakter aufweisen, der von der regionalen berufsübergreifenden paritätischen Kommission bescheinigt wird, die in jeder Region insbesondere zur finanziellen Unterstützung von Projekten zum beruflichen Übergang eingerichtet wurde. Der Arbeitnehmer muss also einen Antrag an die Kommission richten, und zwar auf eine Art und Weise, die ein bestimmtes Datum erkennen lässt.
Über die Schwere entscheidet die Kommission anhand verschiedener Kriterien. Bei einer positiven Antwort hat der Arbeitnehmer 6 Monate Zeit, Arbeitslosengeld zu beantragen. Zur Voraussetzung der Ausübung einer früheren Tätigkeit: Der Arbeitnehmer muss eine Zugehörigkeitsdauer nachweisen, die den in einem oder mehreren Unternehmen zurückgelegten Beschäftigungszeiten entspricht. Es handelt sich um mindestens 1300 Arbeitstage in den 60 Monaten vor Vertragsende. Bezüglich der vom ausscheidenden Arbeitnehmer durchgeführten Arbeitssuche: Während des Umschulungsprojekts reicht es aus, dass der Arbeitnehmer als Arbeitssuchender registriert ist und die erforderlichen Schritte zur Umsetzung durchführt, um die für die Arbeitslosenversicherung erforderliche Voraussetzung für die Arbeitssuche zu erfüllen sein Projekt. Diese Verfahren werden spätestens nach 6 Monaten von der Pôle emploi überwacht, die beschließen kann, den Begünstigten abzumelden, wenn keine echten Verfahren vorliegen. Abschließend noch zur Dauer der Entschädigung: Die Dauer der Entschädigung, die zur Auszahlung der Entschädigung führt, darf nicht weniger als 182 Kalendertage und nicht mehr als 730 Kalendertage betragen. Für die arbeitslose Arbeitnehmer, die bei Ablauf ihres Arbeitsvertrags mindestens 53 Jahre alt und unter 55 Jahre alt sind, wird diese Grenze auf 913 Kalendertage erhöht. Für arbeitslose Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt des Endes ihres Arbeitsvertrags das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich diese Grenze auf 1.095 Kalendertage. Von dieser Anzahl der Kalendertage, die der Anzahl der Kalendertage entspricht, werden die Tage abgezogen, die außerhalb eines Zeitraums liegen, in dem die betreffende Person von einem Arbeitsvertrag profitiert, und zwar: – Mutterschaftszeiten und Zeiten der der Adoptivmutter oder dem Adoptivvater gewährten Entschädigung ; – Mutterschaftszeiten, die im Rahmen der Sozialhilfe abgegolten werden; – Krankheitsurlaube, die mehr als fünfzehn aufeinanderfolgende Tage dauern; – bei Arbeitsunfällen sowie bei berufsbedingter Krankheit; – Zeiten der beruflichen Tätigkeit, die der Arbeitssuchende nicht angegeben hat. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Karrierewege zu sichern und bietet die Möglichkeit, sich in ihren Entscheidungen und ihrem beruflichen Projekt neu zu gestalten.
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