Antoine de Saint Exupéry

"Wasser ist nicht notwendig für das Leben, es ist das Leben". 

 

Einführung

 

22. März: Weltwassertag

1/ Bestandsaufnahme
- 3 von 10 Menschen haben keinen Zugang zu sicher verwalteten Trinkwasserdiensten und 6 von 10 Menschen haben keinen Zugang zu sicher verwalteten Sanitäranlagen.
- Mindestens 892 Millionen Menschen praktizieren nach wie vor die Defäkation im Freien.
- Frauen und Mädchen sind in 80% der Haushalte ohne Zugang zu Wasser vor Ort für das Wasserholen zuständig.
- Zwischen 1990 und 2015 stieg der Anteil der Weltbevölkerung, der eine verbesserte Trinkwasserquelle nutzt, von 76% auf 90%.
- Die Wasserknappheit betrifft mehr als 40% der Weltbevölkerung und wird voraussichtlich noch zunehmen. Mehr als 1,7 Milliarden Menschen leben derzeit in Flusseinzugsgebieten, in denen die Wassernutzung die verfügbare Menge übersteigt.
- 2,4 Milliarden Menschen fehlt es an grundlegenden sanitären Einrichtungen wie Toiletten oder Latrinen.
- Mehr als 80% der durch menschliche Aktivitäten verursachten Abwässer werden ohne jegliche Säuberung in Flüsse oder ins Meer geleitet.
- Jeden Tag sterben 1.000 Kinder an leicht zu verhindernden Krankheiten, die auf schlechte sanitäre und hygienische Verhältnisse zurückzuführen sind.
- Etwa 70% des gesamten aus Flüssen, Seen und Grundwasserleitern entnommenen Wassers wird für die Bewässerung verwendet.
- Überschwemmungen machen 70% der Todesfälle aufgrund von Katastrophen aus, die durch Naturgefahren verursacht wurden.

Wasser ist ein Element der universellen Gerechtigkeit zur Befriedigung der Bedürfnisse aller Menschen.

Der Zugang zu und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen stellen eine große Herausforderung dar. Selbst aus globaler Sicht ist Wasser weder eine unerschöpfliche Ressource noch ein Gut mit einem wirtschaftlichen Wert von Null.

Der Großteil des verfügbaren Wassers (knapp 98 %) kann nicht sofort verbraucht oder für die Bewässerung oder sogar für industrielle Zwecke verwendet werden, entweder wegen eines zu hohen Salzgehalts oder weil es in Form von Eis vorliegt.

Außerdem entspricht die Fähigkeit der Wasserreservoirs, sich wieder aufzufüllen (vor allem im Grundwasser), bei weitem nicht dem ständig steigenden Tempo ihrer Ausbeutung.
Wirtschaftlicher Ansatz und Menschenrechte treffen dann aufeinander, denn die Verknüpfung mit anderen Menschenrechten, Würde und Gerechtigkeit tragen zur Förderung des Rechts auf Wasser bei.
Die Unterbrechung oder ungerechtfertigte Verweigerung des Zugangs zu Wasserdienstleistungen oder unverhältnismäßige Erhöhungen der Wasserpreise gelten als Verstöße gegen diese Rechte und das Recht auf Wasser.
Wasser ist keine natürlich verteilte Ressource :
- Ungleichheit hinsichtlich der natürlichen Versorgung ;
- Variabilität der Bedürfnisse, zwischen Industrie- und Entwicklungsländern oder zwischen städtischen und ländlichen Gebieten ;
- Klimawandel stellen die Verteilung und Nutzung von Wasser vor Probleme.
Wasser muss zwischen allen Nationen geteilt werden.

Die Vereinten Nationen haben eine Anreizfunktion und die Staaten müssen Gesetzestexte ausarbeiten, die einen effektiven Zugang zu Wasser für alle ermöglichen.

Heute sind 40% der Weltbevölkerung mit Wasserknappheit konfrontiert: Dürren, Überschwemmungen.

Stoppt die Zerstörung von Flüssen, stoppt das Wasserholen: Mobilisiert Lösungen, Ideen, Innovationen, Investitionen in die Infrastruktur, erhöht die Nachfrage nach Geldmitteln, um sauberes Wasser zu ermöglichen.

Die Herausforderung des Klimawandels macht die Herausforderung des Zugangs zu sauberem Wasser noch entscheidender.
Der Zugang zu Wasser ist zu einer wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderung geworden, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
Der Zugang zu Wasser muss auch im Rahmen eines wirtschaftlichen Ansatzes für die Wasserbewirtschaftung und -sanierung humanisiert werden.

2/ Die Entwicklung von Internationales Recht: vom internationalen Wasserrecht zum internationalen Recht des Zugangs zu Wasser, einschließlich Management Umweltwasser

Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde das Völkerrecht nach und nach dazu aufgerufen, auch andere Aktivitäten als die Schifffahrt zu erfassen.

So wurden beispielsweise im Übereinkommen über den Ausbau der Wasserkräfte in mehreren Staaten von 1923 und im Übereinkommen über das Recht der nichtschiffahrtlichen Nutzung internationaler Wasserläufe von 1997 wirtschaftliche Aktivitäten wie die Erzeugung von Wasserkraft sowie die industrielle und landwirtschaftliche Nutzung von Wasser berücksichtigt.

Das vorherrschende Prisma der internationalen Regulierung sind daher grenzüberschreitende Wasserläufe, und die Notwendigkeit, nationale Hoheitsgrenzen in diesem Bereich zu berücksichtigen, bleibt unumgänglich.
Souveränität impliziert somit den Rückgriff auf Unilateralismus bei der Verwaltung von Ressourcen wie Wasser, die genau genommen zu den territorialen Attributen des Staates gehören.
Die Nutzung und Bewirtschaftung von Wasserressourcen wird daher durch das internationale Wasserrecht geregelt.

Allerdings :

Aufgrund der Knappheit von Süßwasser begann dieses internationale Regelwerk erst ab den 1970er Jahren, den Umweltschutz dieser natürlichen Ressource zu berücksichtigen.

Die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Bewirtschaftung von Wasserressourcen nahm ihren Anfang auf der Stockholmer Konferenz von 1972 ("Schlusserklärung der UN-Konferenz").

 Die Umweltwassermanagement wurde begleitet zunehmende Kommerzialisierung von Wasser: Wasser ist zu einem wirtschaftlichen Wert geworden, für den im Namen einer nachhaltigen Entwicklung eine nachhaltige Bewirtschaftung sichergestellt werden muss.

3/ Kann es ein Recht auf Zugang zu Wasser geben?

Was ist das Recht auf Zugang zu Wasser?

Das Recht auf Wasser kann als die Gesamtheit der Regeln definiert werden, die den rechtlichen Status von Wasser, die Rechte, auf die Einzelpersonen Zugriff haben, und die Mittel, die zum Schutz der Wasserressourcen eingesetzt werden müssen, bestimmen
(J.-L. Gazzaniga, X. Larrouy-Castéra, P. Marc und J.-P. Ourliac, Le droit de l'eau, Litec, 2011, S. 5).

Das Recht auf Zugang zu Wasser, d. h. das Recht auf Zugang zu einer zuverlässigen Trinkwasserversorgung zu erschwinglichen Preisen: muss zu einem Grundrecht erhoben werden.

Für die Anerkennung eines individuellen Menschenrechts auf Trinkwasser: Für einen universellen Zugang zu sauberem Trinkwasser

Ich werde auf folgende Ideen eingehen:

1/ die Texte, die zur Entstehung des Rechts auf Zugang zu Wasser als Menschenrecht beigetragen haben

2/ Ist es ein grundlegendes, heiliges, unverlierbares Recht?

3/ Ist es ein wirtschaftlich orientiertes Recht oder ein Menschenrecht? Gibt es eine Antinomie oder eine Vereinbarkeit?

4/ Welchen Status hat Wasser als natürliche Ressource? : Privates Gut, gemeinsames Gut, Erbe der Menschheit oder öffentliches Gut? Es ist sehr wichtig, sich diese Frage zu stellen, da der Status des Wassers seinen Zugang bedingt.

IV. PROBLEMATIK

Sollten wir in der Logik des Wirtschaftsrechts nicht eine Versöhnung zwischen der privaten Wasserbewirtschaftung und der Wasserwirtschaft herbeiführen? Schutz Zugang zu Wasser, sondern auch zwischen privater Wasserwirtschaft und Umweltschutz (Wasser ist eine ausgebeutete natürliche Ressource, daher die Frage des Umweltschutzes)?

Aus dieser Überlegung heraus wird sich die Frage ergeben, ob das Recht auf Zugang zu Wasser eine effektive und konkrete Anwendung finden und zu einem verbindlichen Recht werden kann, das eigenständig sanktioniert oder mit anderen Grundrechten verknüpft wird.

Die ganze Schwierigkeit besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Ansätzen zum Thema Wasser zu finden: wirtschaftliche, soziale und ökologische Ansätze zur Wasserbewirtschaftung.

Wasser: eine Ware oder eine Dienstleistung?

Wie steht es um Wasser im internationalen Handel?
Kann es ein grundlegendes Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser geben, wenn den Staaten ein zu großer Ermessensspielraum eingeräumt wird?

Intern: Wie gewährleisten Staaten innerhalb ihrer Grenzen die Verwaltung von Wasser für einen gerechten und gleichen Zugang?

Wie gehen die Staaten mit Wassertransfers um? Gibt es diese Transfers überhaupt. Sind die WTO-Regeln anwendbar?
Anders ausgedrückt: Ist Wasser in den Bereich des internationalen Handels gelangt? Zugang zu Wasser und WTO

Der wirtschaftliche Wert von Wasser, die Vereinbarkeit des Zugangs zu Wasser für alle (nicht-wirtschaftliches Interesse) mit den wirtschaftlichen Interessen von Staaten oder privaten Akteuren kann dennoch die konkrete Anwendung des internationalen Rechts auf Zugang zu Wasser in einem Kontext ermöglichen, in dem seine textliche Anerkennung außer Zweifel steht.

 

conférence droit eau

Sie können sich gerne einen Termin in meinem Online-Termin vormerken. Ich melde mich zum vereinbarten Zeitpunkt bei Ihnen

Rechtsanwältin Zakine ist Doktorin der Rechtswissenschaften, Dozentin und Referentin für Umweltrecht.

Sie berät und arbeitet in ganz Frankreich.

(Videotelefonie, elektronische Unterschrift, Online-Zahlung ).

I. Die Herausforderungen des Wasserproblems

Der Zugang zu Wasser ist auch ein Ziel der nachhaltigen Entwicklung: Vereinbarkeit von wirtschaftlichen (A), ökologischen (B) und menschlichen Interessen.

A. Kann man Wasser einen Status zuweisen?

1. Wasser: Gemeingut / Gemeingut: im Dienste des Gemeinwohls

Mit den ökonomischen Qualifikationen von Wasser gingen auch nichtökonomische Qualifikationen wie „öffentliches Gut“, „Menschenrecht“ und „gemeinsames Erbe der Menschheit“ einher.

Was ist also der Status von Wasser?
Gibt es nur einen einzigen Status?
Ist die Koexistenz verschiedener Status, die dem Wasser zuerkannt werden, möglich oder unmöglich?
Und ist die Koexistenz eines Status des Menschen als gemeinsames Erbe der Menschheit, ein res nullius, unvereinbar mit dem Begriff des Wirtschaftsguts, den man dem Wasser zuschreiben könnte? (Diese Frage wird in II B untersucht).

 

 

TRINKWASSER, EIN TEIL DES GEMEINSAMEN ERBES DER MENSCHHEIT

Die Armen und Bedürftigen suchen nach Wasser, aber es gibt keins. Ihre Zunge ist vor Durst verdorrt. Ich, der Gott Israels, werde sie nicht verlassen. Ich lasse Ströme aus den Hügeln hervorbrechen und Quellen inmitten der Täler. Jesaja, 41, 17-18.
Mit zwei Büchern, die 1999 und 2003 vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) veröffentlicht wurden, hat die Debatte über das Konzept des öffentlichen Gutes mit dem Begriff der "globalen öffentlichen Güter" eine völlig neue Dimension erreicht.

In Anlehnung an die klassische Definition von Samuelson (Ökonom des 20. Jahrhunderts) wird als öffentlich und global ein Gut definiert, dessen Nutzung allen zugute kommt und das in seiner Nutzung "nicht ausgrenzbar" und "nicht wertlos" ist.

Nicht-exklusiv bedeutet, dass es für einen Nutzer teuer oder unmöglich ist, andere von der Nutzung eines Gutes abzuhalten. Nichtrivalität bedeutet, dass eine Person, wenn sie ein Gut nutzt, andere nicht daran hindert, es zu nutzen.

Aus rechtlicher Sicht beruht der Begriff des öffentlichen und globalen Gutes auf dem Konzept der Gemeingüter und der Existenz kollektiver Interessen in der internationalen Gemeinschaft.

Gemeingüter sind für die Nutzung durch alle notwendig, da sie auf die Befriedigung von Bedürfnissen abzielen, die von der Allgemeinheit als wesentlich erachtet werden: den Zugang zu Wasser.

Der Begriff "gemeinsames Erbe der Menschheit" im Völkerrecht zielt darauf ab, über das Prinzip der staatlichen Souveränität hinauszugehen und die gemeinsamen Interessen der internationalen Gemeinschaft zu bekräftigen.

Die Staaten verwendeten diese Bezeichnung für Ressourcen, die sich außerhalb ihrer Gerichtsbarkeit befanden.

Wenn sich die betreffenden Ressourcen jenseits der Grenzen der nationalen Gerichtsbarkeit befinden, wird es manchmal als "gemeinsames Erbe der Menschheit" bezeichnet (Flüsse).

*Die Einstufung von Wasser als gemeinsames Erbe der Menschheit wird in einigen besonderen Rechtsrahmen akzeptiert:

- die Europäische Charta der Wasserressourcen, die am 17. Oktober 2001 vom Ministerkomitee des Europarats verabschiedet wurde, um die Europäische Wassercharta von 1968 zu ersetzen, bekräftigt, dass Wasser ein gemeinsames Erbe ist.

Die Europäische Wassercharta ist der erste Text von Rechts Internationale Umweltorganisation hat den Grundsatz aufgestellt:

"Wasser hat keine Grenzen, Wasserressourcen sind nicht unerschöpflich; wenn Wasser nach seiner Nutzung in eine natürliche Umgebung zurückgegeben wird, darf dies die weitere Nutzung nicht gefährden; die Bewirtschaftung der Wasserressourcen sollte sich eher an natürlichen Einzugsgebieten als an administrativen und politischen Grenzen orientieren; diese Bewirtschaftung erfordert internationale Zusammenarbeit

Jede menschliche Generation hält die Ressourcen der Erde für künftige Generationen und hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dieses Vermächtnis bewahrt wird und dass, wenn es genutzt wird, diese Nutzung mit Umsicht erfolgt."

- Auch die Wassercharta der Genferseeregion, die 2005 anlässlich der États généraux de l'eau de la région lémanique verabschiedet wurde, bezeichnet Wasser als Gemeingut der Menschheit.

 Daher der Begriff des Guten öffentlich und global ist mit dem Gesetz verbunden Mensch im Wasser.

*Als geschriebene Rechtsdisziplin ist das internationale Umweltrecht der erste Text, der Wasser als Teil des gemeinsamen Erbes der Menschheit betrachtet hat:

Die Umwelt wird zunächst nicht nur wegen ihrer Heiligkeit, sondern auch im Interesse der Menschheit geschützt.

Die Menschheit bezieht sich hier auf vergangene, gegenwärtige und zukünftige Generationen.

Laut der Präambel der Weltnaturschutzcharta von 1982 ist "die Menschheit ein Teil der Natur, und das Leben hängt vom ununterbrochenen Funktionieren der natürlichen Systeme ab, die die Quelle von Energie und Rohstoffen sind".

Das Völkerrecht hat den Zugang zu sauberem Wasser auch durch die Verabschiedung des Rahmenübereinkommens zur Bekämpfung des Klimawandels erleichtert.

"Es liegt in der Verantwortung der Vertragsparteien, das Klimasystem im Interesse heutiger und künftiger Generationen auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer jeweiligen Fähigkeiten zu erhalten" Artikel 3 Absatz 1.

Bereits im 20. Jahrhundert gab es bestimmte bilaterale Konventionen, um diese einseitige Aneignung von Wasser zu begrenzen. Indem sie sich für eine gleichzeitige, einheitliche und verantwortungsvolle Nutzung des Wassers einsetzen, sind sie der Ursprung einer bestimmten „Interessengemeinschaft“, die beispielsweise den Bau neuer Infrastrukturen verbietet, die die Versorgung der Anrainerstaaten verändern.

Das Wasserabkommen von Rio Grande (1906 stimmten die USA einem Abkommen über das nach Mexiko fließende Wasser des Rio Grande zu, das eine "gerechte Verteilung" zwischen den beiden Staaten regelte) und die New Yorker Konvention über die Nutzung internationaler Wasserläufe für andere Zwecke als die Schifffahrt zeigen dies deutlich. (Die Konvention über das Recht zur Nutzung internationaler Wasserläufe für andere Zwecke als die Schifffahrt wurde am 21. Mai 1997 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet).

In Frankreich: Der Umweltgesetzgeber hat mehrfach klargestellt, dass das Recht auf Wassernutzung kein absolutes Individualrecht mehr ist, insbesondere durch das sogenannte "Fischereigesetz" von 1984 und noch stärker durch das Wassergesetz von 1992, in dessen Artikel 1 die Ressource Wasser zum gemeinsamen Erbe der Nation gehört.

2. Wasser als öffentliches Gut: auch im Dienste des Gemeinwohls

Allgemeiner Kommentar Nr. 15 des Ausschusses für wirtschaftliche Rechte Sozial und Kulturdokumente vom 29. November 2002 zum Recht auf Wasser bekräftigen zunächst, dass Wasser ein „öffentliches Gut“ ist:

"Wasser ist eine begrenzte natürliche Ressource und ein öffentliches Gut; es ist für das Leben und die Gesundheit unerlässlich. Das Recht auf Wasser ist unerlässlich, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Es ist eine Vorbedingung ‡ für die Verwirklichung der anderen Menschenrechte. Der Ausschuss stellt immer wieder fest, dass die Ausübung des Rechts auf Wasser sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrieländern weitgehend verweigert wird. Mehr als eine Milliarde Menschen haben keine Grundversorgung mit Wasser, und mehrere Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu angemessenen sanitären Einrichtungen, was die Hauptursache für Wasserverschmutzung und die Übertragung von durch Wasser übertragenen Krankheiten ist".

Bemerkung Nr. 15 wollte die Verbindung zwischen dem Menschenrecht auf Wasser und dem öffentlichen Charakter dieser Ressource hervorheben.

Wasser ähnelt einer gemeinsamen Sache, einem globalen Gemeingut (res communis), das aufgrund seiner Natur nicht angeeignet werden kann.
In diesem Rahmen wird Wasser für alle zugänglich und nutzbar.
Es kann also nur Nutzerrechte geben, die die Behörden jedoch regulieren können:
Artikel 714 des französischen Zivilgesetzbuchs besagt: "Es gibt Dinge, die niemandem gehören und deren Nutzung allen gemeinsam ist. Die Art und Weise, wie man sie genießt, wird durch Polizeigesetze geregelt".

Der Begriff des öffentlichen Wohls wurde in den 1950er Jahren von dem Ökonomen Samuelson systematisiert, obwohl er seine historischen Ursprünge in den Gedanken von Autoren des 18.

Der Begriff des öffentlichen Gutes hat im Völkerrecht keine eigene rechtliche Bedeutung; er hängt vom nationalen Recht ab.

Nach der Definition des Dictionnaire de droit international public ist "öffentliches Gut ein Gut, das dem Staat gehört".

Die Zugehörigkeit von Wasser als öffentliches Gut zum Staat wird durch Bezugnahme auf das innerstaatliche Recht des Staates definiert.

Der Verweis auf das innerstaatliche staatliche Recht erklärt sich aus der Tatsache, dass "das Völkergewohnheitsrecht kein eigenständiges Kriterium zur Bestimmung des Staatseigentums aufgestellt hat.

So müssen die Begriffe "öffentliches Gut" und "öffentliche Dienstleistung" im Hinblick auf das innerstaatliche Recht analysiert werden.

Im Bereich der Wasserversorgung waren die Entnahme, Verteilung und Reinigung traditionell öffentliche Dienstleistungen.

Übrigens besteht die natürliche Flusspublic Domain aus den Wasserläufen und Seen, die dem Staat gehören.

Die Existenz eines kollektiven, allgemeinen Interesses, das einer Dienstleistung zugrunde liegt, ist oft das Element, das dieser Dienstleistung den "öffentlichen" Charakter verleiht: Die mit Wasser verbundene Dienstleistung wird dann zu einer öffentlichen Dienstleistung, die für alle zugänglich ist und sich durch Unentgeltlichkeit und das Prinzip der Nichtdiskriminierung auszeichnet.

Die Organisation der Trinkwasserversorgung sowie der Sammlung und Behandlung von Abwasser und Regenwasser obliegt den Gemeinden. Die Zuständigkeit der Gemeinden für Wasser und Abwasser ist eine öffentliche industrielle und kommerzielle Dienstleistung: in eigener Regie oder durch Delegation an ein SPIC (einen privaten Betreiber).

Wasser ist also ein für alle zugängliches öffentliches Gut, das vom Staat im Rahmen einer öffentlichen Dienstleistung verwaltet wird.

3. Wasser als öffentliche Dienstleistung?

Wasser sollte nur Gegenstand kollektiver (das Wasser gehört der Gemeinschaft, die es unter den verschiedenen Nutzern aufteilt) oder individueller Aneignung sein (jeder Eigentümer kann das Oberflächenwasser, das durch sein Grundstück fließt oder auf seinem Grundstück entspringt, sowie das Grundwasser unter seinem Grundstück frei und kostenlos nutzen).
Eine Aneignung einer Wasserressource ist also denkbar, aber in Form zahlreicher Grenzen, die durch Gesetze oder sogar durch die Rechtsprechung festgelegt werden.
Die Idee eines Privateigentums an Rohwasser wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anerkannt.
In einem berühmten Urteil stellte er fest, dass die Eigentümer eines Grundstücks einen moralischen Schaden erleiden, weil ihr Recht, das Wasser ihres Brunnens als Getränk zu genießen, verletzt wurde: "Teil ihres Rechts als Eigentümer des Grundstücks (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil Zander gegen Schweden, 25. November 1993, Beschw. Nr. 14282/88, § 27).
Beispiele: In Mexiko wie auch in Kanada herrscht das starke Gefühl, dass Wasser Eigentum der Nation ist. In Bolivien musste die Übertragung der von den Quechua-Indianern genutzten Wasserressourcen an ein privates Unternehmen in Cochabamba nach einer Revolte im April 2000 abgebrochen werden (Unesco-Kurier, Dez. 2000).
Die private Aneignung von Wasser, einer gemeinsamen Ressource, ist nicht zulässig.
Der soziale Körper oder die Religion widersetzen sich oft dem Verkauf des Rohstoffs "Wasser", der als Geschenk des Himmels betrachtet wird.
Einige Unternehmen lehnen die Vorstellung ab, dass mit der Wasserversorgung Gewinne erzielt werden können, und stehen jeglicher Form der Bereicherung im Zusammenhang mit Wasserdienstleistungen ablehnend gegenüber.
Sie sind der Ansicht, dass Investoren oder Manager keine übermäßigen Gewinne auf Kosten der Wassernutzer machen dürfen.
Im Common Law gibt es eine alte Doktrin der grundlegenden Notwendigkeit, nach der ein Monopol, das eine wesentliche Dienstleistung erbringt, nicht mehr als den gerechten ("fairen") und angemessenen Preis verlangen darf (Vereinigtes Königreich, USA, Kanada, Neuseeland usw.).
Die "Kommerzialisierung" von Wasser und die Charakterisierung von Wasser als Wirtschaftsgut, das privater Natur ist, führt in der Regel dazu, dass die Ressource Wasser unter den profitabelsten Verwendungszwecken aufgeteilt wird.
Die Kommerzialisierung von Wasser widerspricht dem Zugang zu Wasser für alle, insbesondere für diejenigen, die es sich nicht leisten können.
Der Verkauf von Wasserrechten ist erst nach der Befriedigung der Grundbedürfnisse denkbar.
Die Marktlogik darf das Wasser nicht durchtränken.

Es muss sich um eine Logik des öffentlichen Gutes und der öffentlichen Dienstleistung handeln, aber keinesfalls um eine Logik, die zur Kommerzialisierung des Wassers führen würde.

4. Wasser als Privatgut: Auf dem Weg zur Kommerzialisierung des Wassers?

Mit dem Fokus auf den wirtschaftlichen Wert von Wasser wurde die Frage hervorgehoben, ob Wasser einen Preis erhalten sollte, was als eine Lösung zur Vermeidung von Wasserverschwendung angesehen wurde.

So wäre für einige die "Kommerzialisierung" des Wassers notwendig, um dem Wassermangel und der steigenden Nachfrage zu begegnen.

 Können Zugang zu Wasser, Menschenrechte und Marktrecht also harmonisch zusammenwirken?

Kann es eine Vereinbarkeit von allgemeinem Interesse und privaten (wirtschaftlichen) Interessen geben.

- Das Protokoll über Wasser und Gesundheit (1999) zum Helsinky-Übereinkommen von 1992, das unter der Schirmherrschaft der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa angenommen wurde :

"Wasser hat einen sozialen, einen wirtschaftlichen und einen ökologischen Wert und sollte daher so bewirtschaftet werden, dass diese verschiedenen Werte möglichst nachhaltig und akzeptabel miteinander verbunden werden."

- Der Start der Internationalen Aktionsdekade zum Thema "Wasser und nachhaltige Entwicklung" 2018-2028 im März 2017 wird der internationalen Gemeinschaft helfen, Fortschritte auf dem Weg zum Zugang zu Wasser für alle zu machen:

Eine natürliche Ressource im Dienste des Lebens (Menschenrecht), die angemessen verwaltet werden muss (intrinsisches Ziel der nachhaltigen Entwicklung) und die wirtschaftlichen Interessen bestimmter Wirtschaftsakteure und des Staates berücksichtigt.

Ist Wasser ein Gut, das der Aneignung und damit der Kommerzialisierung zugänglich ist?

"der Begriff der Ware bezieht sich auf eine "bewegliche Sache, die Gegenstand eines Handels, eines Marktes sein kann": Wasser in Flaschen.

- Das internationale Handelsrecht räumt Wasser keinen besonderen Status ein, aber es gibt neue Tendenzen, Wasser den Regeln des internationalen Handels zu unterwerfen.

Seit den 1990er Jahren gibt es im Völkerrecht eine Tendenz, den wirtschaftlichen Wert von Wasser ausdrücklich anzuerkennen, und mehrere Rechtsinstrumente betonen einen exklusiven Ansatz bei der Einstufung von Wasser als Wirtschaftsgut.

So heißt es in Grundsatz 4 der Dubliner Erklärung über Wasser im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung vom Januar 1992: "Wasser, das für vielfältige Zwecke genutzt wird, hat einen wirtschaftlichen Wert und sollte daher als Wirtschaftsgut anerkannt werden."

Groß angelegte Wassertransferprojekte: Wasser könnte von den Staaten als Ware betrachtet werden.

DIE FRAGE DES TRANSFERS VON LOSEM WASSER

Internationale Massenwassertransfers können als massive Wasserentnahmen durch einen Staat beschrieben werden, deren Inhalt durch eine Umleitung über Kanäle oder Pipelines an einen anderen Staat weitergegeben wird.

In den letzten Jahrzehnten sind zu diesen Wasserbauprojekten auch Projekte hinzugekommen, bei denen Wasser in großen Mengen auf dem Seeweg transferiert wird. Diese internationalen Transfers können von verschiedenen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren durchgeführt werden: zwischenstaatliche Verträge oder internationale Verträge, an denen private Unternehmen beteiligt sind.

Wasser hat nun einen Preis.

In Bezug auf die Anwendung des NAFTA auf Wasser verfügten diese drei Regierungen 1993 Folgendes: Das NAFTA begründet keine Rechte an den natürlichen Wasserressourcen einer der beiden Vertragsparteien. [...] Wasser, das in Seen, Flüssen, Reservoirs, Grundwasserleitern, Wassereinzugsgebieten usw. natürlich vorkommt, ist weder eine Ware noch ein Produkt, wird nicht im Handel verkauft und ist daher nicht Gegenstand der Bedingungen irgendeines Handelsabkommens und war es auch nie.
(Erklärung der Regierungen Kanadas, der USA und Mexikos zu Wasserressourcen und NAFTA, 1993)

Wenn Wasser als solches betrachtet wird, wären also die multilateralen WTO-Abkommen, insbesondere das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), das Waren regelt, sowie das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS), das Dienstleistungen regelt, anwendbar.

Wir werden untersuchen, welche Einschränkungen diese beiden Abkommen für die Wasserwirtschaft mit sich bringen.
Die Existenz monetärer Transfers von losem Wasser zwischen den Staaten verstärkt die Logik einer Wasser-Warenwirtschaft.
Der Handel findet bereits in Form von zwischenstaatlichen Verträgen oder internationalen Verträgen statt, die auch private Unternehmen einschließen können, und das alles vor dem Hintergrund, dass das Wasser einen Preis hat.
Darüber hinaus gibt es ein spezielles Einfallstor für die Aufnahme von Wasser in das WTO-Handelsregime, nämlich das der "Umweltgüter und -dienstleistungen": Mitglieder haben vorgeschlagen, in diese auch Wasserdienstleistungen aufzunehmen.
Einige Staaten haben auf das Recht verwiesen, ihre Ziele der öffentlichen Politik (Universaldienst, Qualität des Dienstes) zu schützen.
Und die Präambel des GATS sieht im Übrigen "das Recht der Mitglieder vor, die Erbringung von Dienstleistungen in ihrem Hoheitsgebiet zu regulieren und diesbezüglich neue Regelungen einzuführen, um nationalen politischen Zielen zu entsprechen".
Der Spielraum, der den Staaten gelassen wird, wird es ihnen ermöglichen, internationale Verträge über den Transfer von Wasser in großen Mengen abzuschließen.

Dennoch wehren sich einige dagegen:
So heißt es beispielsweise in der Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000, dass Wasser "keine Handelsware wie jede andere, sondern ein Erbe ist, das geschützt, verteidigt und als solches behandelt werden muss".
Im Jahr 2008 erklärte das Europäische Parlament, dass "Wasser lebensnotwendig ist und ein Allgemeingut darstellt, das nicht auf eine bloße Ware reduziert werden sollte".
Das Dubliner Übereinkommen von 1992 über Wasser im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung schreibt einen ähnlichen Ansatz vor: Weil Wasser einen "wirtschaftlichen Wert" hat, sollte es "als Wirtschaftsgut anerkannt" werden; aber es ist auch "von größter Bedeutung", so der Text weiter, "das Grundrecht des Menschen auf sauberes Wasser und angemessene Hygiene anzuerkennen".
Letztendlich ermöglicht es die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (Rio, 1992) den Staaten und internationalen oder regionalen Organisationen, das Thema zur Ware zu machen: "Integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen basiert auf der Idee, dass Wasser eine natürliche Ressource und ein soziales und wirtschaftliches Gut ist".

Die aktuelle Krise im Zusammenhang mit dem Klimawandel wird diesen Prozess sicherlich beschleunigen

B. Wassermanagement und Umwelt

Die Aufwertung natürlicher Ressourcen: ein effektiver Weg zu sauberem Trinkwasser

Vereinbarkeit der Bewirtschaftung dieser natürlichen Ressource mit dem Umweltschutz: Vereinbarkeit von Wirtschaftsmanagement im Namen des Allgemeininteresses und Umweltschutz

Es bedarf eines verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgangs mit Wasser und der Behandlung von Abwasser.

Die Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EDCH) ist ein relevantes Rechtsinstrument, um die Qualität von EDCH in der Europäischen Union zu gewährleisten. Das Ziel dieser Richtlinie, das in Artikel 1 festgelegt ist, besteht darin, "die menschliche Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen der Kontamination von EDCH zu schützen, indem die Gesundheit und Sauberkeit von EDCH gewährleistet wird".

Neue Trinkwasserrichtlinie am 23. Dezember 2020 veröffentlicht :

- die Verbesserung des Zugangs zu Wasser für alle (Artikel 16 der Trinkwasserrichtlinie)
Richtlinie auf der Grundlage von Art. 192 Abs. 1 AEUV, der die Abstimmung über die Bewirtschaftung der Wasserressourcen einrahmt, eine Bestimmung, die auf Art. 191 AEUV verweist:
" 1. Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der folgenden Ziele bei:
- Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Umweltqualität,
- den Schutz der Gesundheit der Menschen,
- umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen".

II. Von der Anerkennung eines Menschenrechts zu seiner konkreten Anwendung

Vorfrage: Wasser Recht auf Zugang zu Wasser: ein natürliches Recht?
1/ Das Naturrecht ist unabhängig vom geltenden positiven Recht, das laut den Theoretikern des Rechtspositivismus die einzige zu befolgende Norm wäre.
Die Anhänger des Naturrechts sind der Ansicht, dass das Naturrecht unveränderliche, von der Vernunft entdeckte Prinzipien zusammenfasst, die auf der Natur des Menschen und nicht auf der sozialen Realität der jeweiligen Zeit beruhen.
In diesem Sinne wäre das Naturrecht also nicht unbedingt einklagbar, da es vorkommen kann, dass eine Gesellschaft sie nicht eingerahmt hat.
Mit diesem Begriff der Anfechtbarkeit sind Rechte gemeint, die ein Individuum gegenüber den Machthabern geltend machen kann. Auf den Begriff des Rechtsanspruchs kommen wir in II B zurück.
Es ist also möglich, sich eine vorzustellen Das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung ist ein natürliches Recht, eine unwiderlegbare Sache Allen gemeinsam, basierend auf der Natur des Menschen, der ohne Wasser nicht überleben kann.

A. Ist die Entstehung und Anerkennung eines Rechts auf ..... ausreichend?

1. Die verschiedenen konventionellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen

Das Recht auf Wasser und das Recht auf sanitäre Grundversorgung sind grundlegende Menschenrechte, die implizit oder explizit in mehreren internationalen und regionalen Verträgen sowie im innerstaatlichen Recht einiger Staaten anerkannt werden.

1.1. Der europäische Rahmen

Die Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EDCH) ist ein relevantes Rechtsinstrument, um die Qualität von EDCH innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.

Das Ziel dieser Richtlinie, das in Artikel 1 festgelegt ist, besteht darin, "die menschliche Gesundheit vor den schädlichen Auswirkungen der Kontamination von EDCH zu schützen, indem die Gesundheit und Sauberkeit von EDCH gewährleistet wird".

Neue Trinkwasserrichtlinie wurde am 23. Dezember 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht: die Verbesserung des Zugangs zu Wasser für alle (Artikel 16 der Trinkwasserrichtlinie)

Die Richtlinie verankert auch die Frage des Zugangs zu Wasser für alle als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative, indem sie den Mitgliedsstaaten Verpflichtungen auferlegt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Identifizierung von Personen ohne Zugang zu Trinkwasser und der ihnen zur Verfügung stehenden Alternativen sowie der Förderung der Nutzung von Trinkwasser an öffentlichen Orten.

Aber unter Berücksichtigung der notwendigen Vereinbarkeit von Zugang zu Wasser

Die Akteure des internationalen Rechts auf Zugang zu Wasser :
Staaten
NGO

1.2. Der internationale Rahmen

UN: normative Anreizfunktion: führende Rolle der Vereinten Nationen
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 28. Juli 2010 mit der Resolution Nr. 64/292 den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser und sanitären Einrichtungen als Menschenrecht anerkannt :

"Erkennt an, dass das Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Grundversorgung ein Menschenrecht ist, das für den vollen Genuss des Lebens und die Ausübung aller Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung ist".

Das internationale Recht auf Zugang zu Wasser leitet sich aus dem Recht auf Leben ab, so wie es auch für das Leben unerlässlich ist.
Es baut also auf diesem unantastbaren und heiligen Recht auf, ebenso wie es zu seiner wirksamen Durchsetzung und zur Durchsetzung und Ausübung anderer Rechte wie dem Recht auf Gesundheit beiträgt.

Aber es war die Anerkennung dieses Rechts, das bereits in andere Rechte integriert war :

- Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) hatte sich bereits 2002 klar zu dieser Frage geäußert;

- Die Resolutionen des Menschenrechtsrats zu Menschenrechten und Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen, insbesondere die Resolutionen 7/22 vom 28. März 2008 und 12/8 vom 1. Oktober 2009, die sich auf das Recht auf sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen beziehen,

- die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 (2002) des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum Recht auf Wasser (Artikel 11 über das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und Artikel 12 über das Recht auf Gesundheit des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte),

- den Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte über Umfang und Inhalt der relevanten menschenrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem gleichberechtigten Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen, die im Rahmen der internationalen Menschenrechtsinstrumente eingegangen wurden, sowie den Bericht der unabhängigen Expertin zur Prüfung der Frage der menschenrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ;

Seit 1977 wurde das Recht auf Wasser in mehreren zwischenstaatlichen Erklärungen proklamiert.

Insbesondere die Erklärung von Dublin (1992) hält es für "überaus wichtig, das grundlegende Menschenrecht auf sauberes Wasser und angemessene Hygiene zu einem erschwinglichen Preis anzuerkennen."

Die Haager Ministererklärung zur Wassersicherheit im 21. Jahrhundert hat sich das Ziel gesetzt :

"Zugang aller Menschen zu ausreichend sauberem Trinkwasser zu einem angemessenen Preis, um ein gesundes und produktives Leben führen zu können".

Sie erkennt an, dass der Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen "grundlegende menschliche Bedürfnisse, die für Gesundheit und Wohlbefinden unerlässlich sind", sind.

Die Minister beschlossen außerdem, "die Grundbedürfnisse der Armen und am stärksten Benachteiligten" zu berücksichtigen. Obwohl das Wort Recht in dem angenommenen Text nicht vorkommt, ist es selbstverständlich, dass die Regierungen dafür verantwortlich sind, die Befriedigung der "grundlegenden" Grundbedürfnisse sicherzustellen. Korrelierend dazu hat jede Person das Recht, diese Befriedigung für eine begrenzte Menge an Wasser zu erhalten.

- Recht auf Leben

- Recht auf Menschenwürde

- Das Recht auf Hygiene

- Der Kampf gegen die Armut

- Recht auf Beteiligung und Information: Aarus-Konvention: Das Recht auf Wasser beinhaltet Fragen der Beteiligung der Öffentlichkeit und des Zugangs zu Informationen. Einzelpersonen müssen die Möglichkeit haben, sich am Entscheidungsprozess zu beteiligen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen zu haben, die Behörden oder Dritten über Wasser, Wasserversorgung und Umweltschutz vorliegen.

- Die Bekämpfung von Gesundheitskrisen

Die erste ausdrückliche Anerkennung des Rechts auf Wasser auf internationaler Ebene erfolgte auf der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen, die 1977 in Mar del Plata stattfand. Auf dieser Konferenz erklärten die Staaten, dass "alle Völker unabhängig von ihrem Entwicklungsstand und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, dessen Menge und Qualität ihren Grundbedürfnissen entspricht".

Die Resolution der Vereinten Nationen zitiert zahlreiche Texte:

- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte: Artikel 25

- Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), in dem das Recht auf Leben verankert ist,

– Das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

- Bericht über die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro 3-14 Juni 1992,

- Bericht über die Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen (Habitat II), Istanbul, 3.-14. Juni 1996

- Bericht über die Wasserkonferenz der Vereinten Nationen, Mar del Plata, 14. bis 25. März 1977

- Bericht über die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung, Rio de Janeiro,

- Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau: Die Vertragsstaaten müssen Frauen, die in ländlichen Gebieten leben, das Recht auf "angemessene Lebensbedingungen, einschließlich Wohnung, sanitäre Einrichtungen, Strom- und Wasserversorgung" zusichern (Artikel 14, § 2).

- Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes: Die Vertragsstaaten müssen Krankheiten und Unterernährung durch "die Bereitstellung nahrhafter Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers unter Berücksichtigung der Gefahren und Risiken der Verschmutzung der natürlichen Umwelt" bekämpfen (Artikel 24, § 2).

- Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

- Die Genfer Konvention zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. August 1949

- Im Protokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker über die Rechte der Frauen haben sich die Staaten verpflichtet, den Zugang von Frauen zu sauberem Wasser zu gewährleisten (Artikel 15) und die Bewirtschaftung, Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung von Haushaltsabfällen zu regeln (Artikel 18). In der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes haben sie sich verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung von Kindern mit sauberem Trinkwasser sicherzustellen (Artikel 14 Absatz 2).

Seitdem gibt es das Recht auf Wasser nach folgender Definition: "Das Recht auf Wasser besteht in einer ausreichenden, physisch zugänglichen und erschwinglichen Versorgung für den persönlichen und häuslichen Gebrauch eines jeden.

2002 nahm der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CODESC), der die Umsetzung des ICESCR überwacht, die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 an, in der er das Recht auf Wasser und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen der Staaten definierte.

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 erkannte der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zunächst an, dass das Recht auf Wasser ein grundlegendes Menschenrecht ist, das durch den Pakt geschützt wird.

Der Ausschuss ist der Ansicht, dass "das Recht auf Wasser für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich ist. Es ist eine Vorbedingung für die Verwirklichung der anderen Menschenrechte. Es ist eine Vorbedingung für die Verwirklichung der anderen Menschenrechte".

Im Jahr 2002, am Vorabend des Internationalen Jahres des Süßwassers, nahm der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CODESC), der die Umsetzung des ICESCR überwacht, die Allgemeine Bemerkung Nr. 15 an, in der er das Recht auf Wasser und die damit verbundenen Verpflichtungen der Staaten definierte.

Anschließend gab der Ausschuss die heute im Völkerrecht maßgebliche Definition des Rechts auf Wasser: Das Recht auf Wasser ist "das Recht auf eine ausreichende, physisch zugängliche und erschwingliche Versorgung mit gesundheitlich unbedenklichem Wasser von annehmbarer Qualität für den persönlichen und häuslichen Gebrauch eines jeden Einzelnen".

Der Ausschuss betonte auch die Bedeutung des Zugangs zu sanitären Einrichtungen und erklärte, dass „die Gewährleistung des Zugangs zu angemessenen sanitären Einrichtungen nicht nur für die Achtung der Menschenwürde von grundlegender Bedeutung ist.“ PrivatlebenSie ist auch eines der wichtigsten Mittel, um die Qualität der Trinkwasserversorgung und der Trinkwasserressourcen zu schützen.

Internationale Aktion von Wasserbehörden, die den Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Wasseraufbereitung fördern.

Nichtsdestotrotz :

In dieser allgemeinen Bemerkung stellte der Ausschuss jedoch nicht klar, dass das Recht auf Sanitärversorgung ein eigenständiges Recht ist.

Der Internationale Gerichtshof wiederum übernahm die Idee der "Interessengemeinschaft" in seine eigene Rechtsprechung (den Fall der Straße von Korfu (Großbritannien vs. Albanien) vom 9. April 1949), was vordergründig darauf hindeutet, dass die Entstehung einer gewissen Form zwischenstaatlicher Solidarität, die die souveränen Bestrebungen in Bezug auf die Wasserressourcen einschränkt, den Zugang für den Einzelnen erleichtern würde.

Die kasuistische Untersuchung dieser Urteile zeigt jedoch, dass der IGH dem Recht auf Wasser keine wirkliche Autonomie zugesteht. Der Gerichtshof beschränkt sich darauf, das Recht auf Wasser mit dem Menschenrecht auf Umwelt und der Universalität der Menschenrechte in Verbindung zu bringen.

Sie beziehen sich lediglich auf menschliche Bedürfnisse und begründen weder Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten noch subjektive Rechte für Einzelpersonen (Artikel 10§§1 und 2 des sogenannten New Yorker Übereinkommens über die Nutzung internationaler Wasserläufe).

Der Start der Internationalen Aktionsdekade zum Thema "Wasser und nachhaltige Entwicklung" 2018-2028 im März 2017 wird der internationalen Gemeinschaft helfen, Fortschritte auf dem Weg zum Zugang zu Wasser für alle zu machen.

Programm für nachhaltige Entwicklung bis 2030

Eigenständiges Recht oder an andere Grundrechte angeknüpftes Recht?

***

Die entscheidende Frage, die sich aus diesem Panel von Texten ergibt: Ist das internationale Recht auf Zugang zu Wasser ein eigenständiges Recht, das nicht zwingend mit anderen Menschenrechten verknüpft werden muss, um anerkannt zu werden?

Hätte es Auswirkungen auf die konkrete Anwendung dieses Menschenrechts, wenn es zu einem eigenständigen Recht erklärt würde?

Denn wenn wir uns die Frage stellen, ob das Recht Da ein internationaler Zugang zu Wasser besteht, geht es nicht nur um die Beantwortung der Frage, ob Texte ihn umrahmen und dieses Recht benennen, sondern vor allem auch darum, ob dieses internationale Recht auf Zugang zu Wasser in der Welt wirksam und konkret umgesetzt werden kann Welt.

 

B. Für die konkrete Anwendung eines autonomen Rechts

Aktionsprogramm, Ziele....

Aber ein Ziel ist nichts wert, wenn man es nicht einhält.

Schließt die Koexistenz und Interdependenz von Menschenrechten, die die Entstehung eines Menschenrechts auf Zugang zu Wasser ermöglicht hat, die Anerkennung eines eigenständigen internationalen Rechts auf Zugang zu Wasser aus?

Die Entstehung eines internationalen Rechts auf Zugang zu Wasser hängt davon ab, ob die einzelnen Staaten dieses Recht im Rahmen einer demokratischen Regierungsführung konkret und effektiv umsetzen.

QUESTIONS:

Verweis auf Teil I A) 4° :

Ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht, das dem Gesetz des Marktes unterworfen ist?

Wird das internationale Recht auf Wasser nicht die Interessen des Wassermarktes beeinträchtigen?

Wird durch diese Unterwerfung unter das Gesetz des Marktes notwendigerweise die praktische Umsetzung des internationalen Rechts auf Zugang zu Wasser untergraben?

Und wenn ein Ausgleich zwischen der Notwendigkeit des Rechts auf Zugang zu Wasser, die durch das Recht auf Leben, das Recht auf Menschenwürde und das Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung herbeigeführt wird, mit dem Gesetz des Marktes in Einklang gebracht werden könnte?

Sollte Wasser außerhalb der Marktlogik bleiben?

Anders ausgedrückt: Was wäre, wenn es möglich wäre, wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen?

 

Konkrete Maßnahmen :

Die Verpflichtung, das Recht auf Wasser zu achten, bedeutet, dass Staaten sich nicht in die Ausübung des Rechts auf Wasser einmischen dürfen: negative Verpflichtung

Den Staaten ist es beispielsweise verboten, die Wasserversorgung zu unterbrechen, unhygienisches Wasser zu verteilen oder die Preise für öffentlich verwaltetes Wasser unverhältnismäßig oder diskriminierend zu erhöhen: positive und negative Verpflichtung zugleich

Positive Anleihen :

Die Verpflichtung, das Recht auf Wasser zu schützen, bedeutet, dass Staaten verhindern müssen, dass sich mächtigere Dritte, wie transnationale Unternehmen, in die Ausübung des Rechts auf Wasser einmischen.

Die Staaten müssen z. B. die Wasserqualität überwachen, die Schwächsten vor Wasserverschmutzung durch industrielle Verschmutzung oder vor der Erhöhung des Preises für Wasser, das von einem privaten Unternehmen verteilt wird, schützen.

Die Verpflichtung, dem Recht auf Wasser Geltung zu verschaffen, bedeutet, dass die Staaten positive Maßnahmen ergreifen müssen, um das Recht ihrer Bevölkerung auf Wasser zu erleichtern und insbesondere im Falle von Dürren Wasser zu verteilen.

Das Verbot der Diskriminierung :

Die Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Recht auf Wasser ohne Diskriminierung und in gleicher Weise von Männern und Frauen ausgeübt wird, bedeutet, dass die Staaten gegen de jure und de facto Diskriminierungen beim Zugang zu Wasser vorgehen müssen.

Die Staaten müssen beispielsweise politische Maßnahmen ergreifen, um diskriminierten Frauen und Kindern, Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten, Flüchtlingen, Asylsuchenden usw. einen gleichberechtigten Zugang zu Wasser zu gewährleisten.

Territoriale Verpflichtungen :

Das Recht auf Wasser bringt wie andere Menschenrechte auch extraterritoriale Verpflichtungen für Staaten mit sich. Nach Ansicht des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte müssen Staaten die Ausübung des Rechts auf Wasser in anderen Ländern respektieren; sie müssen Maßnahmen ergreifen, um ihre eigenen Staatsangehörigen oder Unternehmen, die ihrer Rechtsprechung unterliegen, daran zu hindern, das Recht auf Wasser von Einzelpersonen zu verletzen.

IST EINE VERSÖHNUNG NUR MÖGLICH, WENN WASSER EIN GEMEINGUT ODER EIN ÖFFENTLICHES GUT BLEIBT?

Die Unmöglichkeit, Wasser zu einem privaten Gut zu machen

Was passiert, wenn Wasser den Status eines privaten Gutes erlangt? Anders ausgedrückt: Was ist, wenn Wasser in den Händen privater Akteure bleibt? Kann das internationale Recht auf Zugang zu Wasser dann konkret und effektiv umgesetzt werden?

Es würde ein Übergang von Wasser als res nullius (herrenlose Sache) zu einem privaten Gut, das Gegenstand der Aneignung ist, stattfinden.

Wenn dies der Fall ist, wird das internationale Recht auf Zugang zu Wasser niemals konkret umsetzbar sein.

Er wird im Stadium der Anerkennung und der Aufnahme in Texte verbleiben.

Die Kommerzialisierung dieses Gemeinguts muss bekämpft werden.

Bereits angesprochene Frage :

WTO und NAFTA: Wissen, ob die Bewirtschaftung von Wasserressourcen ihre Einbeziehung in internationale wirtschaftliche Steuerungsmechanismen wie die Welthandelsorganisation (WTO) und das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) beinhalten sollte.

Für einige könnte eine solche Einbeziehung zu einer rationalen und nachhaltigen Wasserbewirtschaftung beitragen, für andere wäre die Idee, Wasser kommerziellen Kartellen zu unterwerfen, gleichbedeutend damit, diese Ressource an private Unternehmen zu verkaufen und sie zum Gegenstand des Wettbewerbs zu machen, und dies zum Nachteil der Staaten und ihrer Bevölkerung.

Beispiel für eine mögliche Entgleisung: "Wasserkrieg im Tarn": Danone, Eigentümer der Wassermarke Slaveta, möchte Grundwasserbohrungen durchführen: Die Landwirte befürchten, dass sie ihrer Quelle beraubt werden.

Darf die Fabrik Grundwasser anzapfen?

Warum haben private Unternehmen das Recht, dieses Wasser zu nutzen? Steht dies nicht im Widerspruch zum Status von Wasser als Gemeingut oder öffentliches Gut?

Warum lässt der Staat zu, dass Wasser aus öffentlichem Besitz privatisiert wird?

Einige Elemente der Antwort

- Das Wassermanagement soll privatisiert werden und nicht die Ressource Wasser

Allerdings :

Trotz der Anerkennung des wirtschaftlichen Wertes von Wasser zeigt die Praxis, dass der wirtschaftliche Aspekt dieser natürlichen Ressource nicht dazu neigt, die sozialen, ökologischen und kulturellen Dimensionen zu überlagern.

Außerdem sind die Staaten bei dem oben erwähnten groß angelegten Wassertransfer eher zurückhaltend, wenn es darum geht, Wasser als Ware zu betrachten, für die ein Preis gezahlt werden könnte.

DER ZUGANG ZU WASSER MUSS ZU EINER POSITIVEN VERPFLICHTUNG DES STAATES WERDEN: WIRTSCHAFTLICHE EFFIZIENZ UND ETHIK MÜSSEN MITEINANDER IN EINKLANG GEBRACHT WERDEN.

Dies verweist auf die Resolution 2010 der Vereinten Nationen :

"fordert die Staaten und internationalen Organisationen auf, durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere für Entwicklungsländer, finanzielle Mittel bereitzustellen, Kapazitäten aufzubauen und Technologietransfers durchzuführen, um die Bemühungen um die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen zu verstärken, die für alle zugänglich und erschwinglich sind."

- Notwendigkeit eines Anspruchsrechts: Man geht also von der Freiheit des Zugangs zu Wasser zu einem von den Bürgern eingeforderten Anspruchsrecht über.

Artikel 210-1 des Umweltgesetzbuchs: Kein Gesetzesvorschlag zur effektiven Umsetzung des Rechts auf Wasser wurde erfolgreich umgesetzt.

Freiheit des Zugangs zu Versorgungsleistungen und Anspruchsrecht, denn da die Verwaltungs- und Versorgungssysteme von privaten Unternehmen betrieben werden, muss die Bevölkerung unbegrenzt und ohne Diskriminierung Zugang zu diesen Leistungen haben: Man befindet sich also im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Anspruchsrecht.

Das Gesetz schafft vielfältige Verpflichtungen für die Behörden, ein Rechtssystem zum Schutz der Wasserressourcen umzusetzen.

Sie sind auch verpflichtet, sich für den Zugang zu sauberem Wasser einzusetzen, und ländliche Gebiete dürfen den Nutzern dieser Quelle nicht das Wasser vorenthalten, das sie in vielen Ländern benötigen.

Universelle öffentliche Wasserversorgung: Unabhängig von der Form der Verwaltung der Wasserversorgung (Regiebetrieb, Pachtvertrag, Konzession) und der Rolle privater Unternehmen bei der Wasserversorgung ist die öffentliche Hand verpflichtet, eine Kontrolle über die Wasserversorgung auszuüben und die Verpflichtungen festzulegen, die sich aus dieser öffentlichen Dienstleistung ergeben: konkrete Anwendung des Rechts auf Zugang zu Wasser.

Sie sollten die Wasserqualität, den Grad der Abwasserentsorgung, die Kontinuität des Dienstes, das Management bei Wasserknappheit, den Inhalt der Leistungsbeschreibungen, die Preisgestaltung, die Beteiligung der Nutzer und die Finanzierung von Bauwerken, deren Erweiterung und Sanierung untersuchen. Sie können auch eine nützliche Rolle dabei spielen, die Nutzer zu informieren und bei ihnen die Bereitschaft zu entwickeln, Wasser nicht zu verschwenden.

Einige Beispiele für Verpflichtungen von Staaten :
- Verbesserung der Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigem Trinkwasser
- Schutz von Trinkwasserbrunnen und -quellen; - Schutz der Einzugsgebiete von Netzen ;
- Verhinderung der Erschöpfung der Trinkwasserressourcen ;

- Schutz der mikrobiologischen und chemischen Qualität des gelieferten Wassers; - Verbesserung der Kontinuität des Dienstes ;
- Ausbau der Versorgungs- und Abwassernetze ;
- Einrichtung von öffentlichen Wasserstellen, öffentlichen Brunnen und Brunnenanlagen, öffentlichen Waschplätzen und kostenlosen Hygiene- und Gesundheitseinrichtungen
- selbstschließende Wasserhähne in öffentlichen Räumen; von Bädern/Duschen
- individuelle Systeme zur Wasserversorgung, Wasseraufbereitung, Wiederverwendung und Wiederverwertung von Wasser ;
- Verteilung von Wasser in einzelnen Tanks und andere Zwischenmethoden ;
- Förderung von kostengünstigen Maßnahmen, um Wasser sauberer zu machen ;
- Schaffung und Einführung neuer Technologien für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die an Entwicklungsländer angepasst sind ;
- Sammeln und Verwenden von Regenwasser ;
- Nutzung von individuellen Abwassersystemen oder für Gruppen von Nutzern; - Notversorgung und gegenseitige Hilfe bei Engpässen oder Katastrophen ;
- Notspeisung bei ausstehenden Zahlungen aus Armutsgründen ;
- Reduzierung von Wasserverlusten und Verschwendung
- Überwachung, Wartung und Reparatur von Netzwerken, Reduzierung von Lecks; - Bekämpfung von Anschlüssen
- Durchflussbegrenzer, um Unterbrechungen zu vermeiden.
- Reparatur von Lecks in defekten Sanitäranlagen, insbesondere in Wohnungen mit niedrigen Mieten ;
- Installation von Wassersparern und Geräten mit geringerem Wasserverbrauch ;
- Verbraucherinformation, Sensibilisierung für Wasserverschwendung und -ausgaben.
- besseres technisches und wirtschaftliches Management der Netzwerke (Bekämpfung von Lecks) ;

- Verbot überhöhter Wasserpreise: Ethik, Gleichheit, lebenswichtige Ressource

 

ÖFFENTLICHE ODER PRIVATE WASSERVERWALTUNGS- UND -REINIGUNGSSYSTEME

- Wasser wird dann zu einer Dienstleistung: Steht dies im Widerspruch zum internationalen Recht auf Zugang zu Wasser? NEIN, wenn die Staaten die Wasserressourcen so verwalten, dass alle Menschen Zugang dazu haben.

Die Wasserwirtschaft ist konstitutiv für eine öffentliche Dienstleistung: öffentliche Abwasserentsorgung

- Das Recht auf Zugang zu Wasser wird somit zu einem vertraglich geregelten Recht, aber ist dies antimonisch mit dem Recht auf Zugang zu Wasser als Menschenrecht?

 

 

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SCHLUSSFOLGERUNG

Hängt das internationale Recht auf Zugang zu Wasser als Menschenrecht nicht vom internationalen Wasserrecht ab, um grenzüberschreitende Wassergebiete besser koordinieren zu können?

Auch wenn die Staaten untereinander oder die Staaten bei der internen Verwaltung ihrer Gewässer diese zu einer Dienstleistung oder zu einem Gegenstand der Kommerzialisierung machen, müssen ethische und wirksame Lösungen gefunden werden, um einen konkreten Zugang zu Wasser zu ermöglichen und dieses internationale Menschenrecht zu einem wirksamen Recht zu machen, das in die Kategorie der unveräußerlichen Menschenrechte mit dem Recht auf Menschenwürde an der Spitze gehört.

Pflicht zur internationalen Zusammenarbeit zwischen Staaten
Internationale Pflicht zur Solidarität zwischen Staaten

Der Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Interessen darf nicht im Namen der Interessen der Industrie auf Kosten des Zugangs zu Wasser gehen.
Werden sich jedoch angesichts des Klimawandels und der sich abzeichnenden Wasserknappheit nicht die Industriellen dieses Themas bemächtigen, um Wasser zu einer Ware zu machen, die der Spekulation unterliegt, und so die Wasserkrise zu verschärfen?

Wird das internationale Recht auf Zugang zu Wasser dann jemals konkret angewendet werden können?

4.8/5 - (604 Stimmen)