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Am 6. Mai 2020

Arbeitgeber, schützen Sie weiterhin die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nach Verlassen des Containments!

Gesundheitsnotstand gegen Covid-19 in Kraft. Die allgemeine Pflicht zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer muss mehr denn je Gegenstand ständiger Überlegungen in den Unternehmen sein. Das Arbeitsgesetzbuch Bei der Arbeit muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit zu gewährleisten und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer. Die Entwicklung der Risikobewertung muss in dem einzigen Dokument zur Risikobewertung niedergeschrieben werden, das regelmäßig aktualisiert werden muss, um die Entwicklung der Gesundheitssituation zu berücksichtigen. Dieses Dokument ermöglicht es, die Einhaltung der Prävention durch den Arbeitgeber hervorzuheben Verpflichtung. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihren Mitarbeitern ein Dokument zuzusenden, das in Form eines internen Empfehlungsschreibens oder eines Rundschreibens alle im Unternehmen umgesetzten Maßnahmen sowie die von den Mitarbeitern selbst zu ergreifenden Barrieremaßnahmen aufzeigen soll (strenge Maßnahmen). Abstands- und Hygieneregeln), damit der umgesetzte Maßnahmenplan wirksam und effizient ist. Zur Information der Mitarbeiter muss dieses Dokument in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausgehängt werden. Es könnte auch eine Kommission zur Unterstützung der Mitarbeiter eingerichtet werden, in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin. Im Hinblick auf die vorgelagerte Beurteilung beruflicher Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung von COVID-19 und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen laden wir Sie ein, die professionellen Beratungsblätter und Leitfäden zu konsultieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erstellt vom Arbeitsministerium. Ein praktisches Arbeitsblatt wird jeder Branche gewidmet.
Die Kanzlei Cécile ZAKINE begleitet Sie und beantwortet alle Ihre Fragen zu den wichtigsten Auswirkungen des Gesundheitsnotstands auf das Sozialrecht:
  • abweichende Arbeitsunterbrechungen 
  • die Verwaltung von bezahlter Urlaub und RTT
  • die Teilaktivität 
  • Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Achten Sie auf sich!
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