Maître Zakine, en Droit Du Travail, analyse la jurisprudence.

Ici, elle vous explique en quoi la forme de la rupture conventionnelle et aussi importante que le fonds.

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Doktor der RechtswissenschaftenSie ist eine Rechtsanwältin, die regelmäßig vor dem Arbeitsgericht auftritt und Ihnen Auskunft geben kann.

Es ist wichtig, dass jeder Partei ein Exemplar des von beiden Parteien unterzeichneten Aufhebungsvertrags ausgehändigt wird. Andernfalls kann die Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags ausgesprochen werden.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, gehen Sie dieses Risiko nicht ein!

Ausgehend von zwei Urteilen der Chambre sociale de la Cour de cassation vom 3. Juli 2019 (Nr. 17-14.232 und Nr. 18-14.414, veröffentlicht im Bulletin).

Die Entlassung, die Kündigung, die gerichtliche Auflösung, die Kündigung und die konventionelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die verschiedenen Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsvertrag die im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen sind.
Die Rechtsprechung verfeinert somit die Regeln in diesem Bereich.
Dies tat er in Bezug auf den Aufhebungsvertrag, indem er entschied, dass es nicht ausreicht, wenn auf dem CERFA-Formular vermerkt ist, dass der Aufhebungsvertrag in zweifacher Ausfertigung erstellt wurde. Vielmehr muss beiden Parteien ein Exemplar des Vertrags ausgehändigt werden.
Dies hat der Kassationshof in seinen beiden Urteilen angegeben, die besonders wichtig sind, da sie im Bulletin des arrêts de la Chambre sociale veröffentlicht wurden.
Il s’agit donc d’une exigence de forme conditionnant la validité de la rupture conventionnelle et qui permettra à l’une des parties de solliciter la nullité de la rupture en cas de non-respect.
Die Richter gehen aber noch weiter, denn sie verlangen, dass diese Übergabe schriftlich festgehalten wird, was vor allem vor Gericht eine Beweiswirkung hat, wenn eine Nichtigkeit beantragt wird.
Der zweite Fall (Nr. 18-14.414) wird dem Kassationsgericht die Möglichkeit geben, eine weitere Präzisierung vorzunehmen.

Im vorliegenden Fall war das dem Arbeitnehmer ausgehändigte Exemplar nicht vom Arbeitgeber unterzeichnet. Der Arbeitgeber argumentierte, dass nur die Übermittlung des Exemplars des Aufhebungsvertrags an die Arbeitsaufsichtsbehörde den Nachweis erbringen könne, dass der Arbeitnehmer einer solchen Beendigung zugestimmt habe.
Die Richter des Kassationsgerichts waren jedoch der Ansicht, dass die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, wenn ein Exemplar nicht von einer der Parteien unterzeichnet wird. Nun ist es aber das Ende der Widerrufsfrist, an dem der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag an die DIRECCTE (Arbeitsaufsichtsbehörde) schickt.
Es sei daran erinnert, dass beide Parteien innerhalb von 15 Tagen nach Unterzeichnung der Vereinbarung ein Widerrufsrecht haben.
Unter diesen Umständen war die fehlende Unterschrift des Arbeitgebers auf dem dem Arbeitnehmer ausgehändigten Exemplar ein Verfahrensfehler, da sie verhinderte, dass die Widerrufsfrist zu laufen begann.
Aus diesem Grund war das Kassationsgericht der Ansicht, dass nur die Aushändigung einer von beiden Parteien unterzeichneten Kopie der Vereinbarung an den Arbeitnehmer es dem Arbeitgeber ermöglicht, die Genehmigung der Vereinbarung zu beantragen und sein Widerrufsrecht auszuüben.
Um die beiden Urteile zusammenzufassen und die entsprechende rechtliche Konsequenz daraus zu ziehen, muss jede Partei ein Exemplar des Aufhebungsvertrags aufbewahren, andernfalls ist der Vertrag ungültig.
Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Formalität, die große Auswirkungen haben kann, da ein Aufhebungsvertrag 12 Monate lang nach seiner Genehmigung durch die DIRECCTE angefochten werden kann.
Diese Art der Beendigung erscheint oft als ein vereinfachter Rechtsmechanismus, aber diese beiden Urteile sind ein Beispiel dafür, dass eine solche Beendigung des Arbeitsvertrags einen gewissen Streitwert mit sich bringen kann.
Die Kanzlei begleitet Sie bei allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einer Vertragsauflösung stellen können.
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