Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Sicherheits- und eine Präventionspflicht. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die geistige Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer gewahrt bleibt und die Arbeitsbedingungen akzeptabel und frei von Risiken sind. Wenn sich ein Unfall ereignet, ist der Arbeitgeber direkt betroffen und seine Haftung kann entweder vor dem Arbeitsgericht oder dem Sozialversicherungsgericht geltend gemacht werden. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Ergebnissicherung und Verhinderung nicht nachkommt.
Mich ZAKINE interveniert im Grasse Bar-Sektor, in Antibes, Grasse, Cannes, Cagnes sur Mer, Nizza, Saint Paul de Vence und in ganz Frankreich.

4.8/5 - (864 Stimmen)