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Am 6. Mai 2020
Arbeitgeber, schützen Sie weiterhin die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter nach Verlassen des Containments!
Gesundheitsnotstand gegen Covid-19 in Kraft. Die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter muss mehr denn je Gegenstand einer ständigen Reflexion in Unternehmen sein. Das Arbeitsgesetz verlangt vom Arbeitgeber, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung muss im einheitlichen Gefährdungsbeurteilungsdokument festgehalten werden, das regelmäßig aktualisiert werden muss, um Änderungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen In diesem Dokument wird die Einhaltung der Präventionspflicht durch den Arbeitgeber hervorgehoben. Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihren Mitarbeitern ein Dokument zuzusenden, das in Form eines internen Empfehlungsschreibens oder eines Rundschreibens alle im Unternehmen umgesetzten Maßnahmen sowie die von den Mitarbeitern selbst zu ergreifenden Barrieremaßnahmen aufzeigen soll (strenge Maßnahmen). Abstands- und Hygieneregeln), damit der umgesetzte Maßnahmenplan wirksam und effizient ist. Zur Information der Mitarbeiter muss dieses Dokument in den Räumlichkeiten des Unternehmens ausgehängt werden. Auch eine Kommission zur Mitarbeiterförderung und eine enge Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin könnte eingerichtet werden. Im Hinblick auf die vorgelagerte Beurteilung beruflicher Risiken im Zusammenhang mit der Übertragung von COVID-19 und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen laden wir Sie ein, die professionellen Beratungsblätter und Leitfäden für zu konsultieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, erstellt vom Arbeitsministerium. Ein praktisches Arbeitsblatt wird jeder Branche gewidmet.Die Kanzlei Cécile ZAKINE begleitet Sie und beantwortet alle Ihre Fragen zu den wichtigsten Auswirkungen in Sozialrecht die durch den gesundheitlichen Notstand erzeugt wurden :
- abweichende Arbeitsunterbrechungen
- die Verwaltung von bezahlter Urlaub und RTT
- die Teilaktivität
- Gesundheit, Hygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Achten Sie auf sich!
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